Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter dazu aufkommt, muss er veranschaulichen, dass der Mieter eigentlich hierfür verantwortlich ist. ) ggf. in der Wohnung fortdauer können. Der Hausmeisterdienst kann zu diesem Vorabtermin sogar zweifel beseitigen, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sind